„Der Wolf ist in Europa und damit auch in Deutschland eine streng geschützte Art. Das vor kurzem novelierte Bundesnaturschgesetz gibt uns mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Wölfen. Die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ (DBBW) hat Kriterien für die Beurteilung von kritischem Wolfsverhalten gegenüber Menschen aufgearbeitet. Unter auffälligem Verhalten wird in diesem Konzept die ganze Bandbreite von ungewöhnlichem, unerwünschtem bis zu problematischem Verhalten von Wölfen in Bezug auf Menschen verstanden. Damit haben wir die Rechtssicherheit- Wölfe mit auffälligem Verhalten können entnommen werden. Dazu gibt es in Baden-Württemberg gemeinsam mit Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sogar eine eigene Vereinbarung zur schnellen Umsetzung bei Bedarf. Nicht zu den „auffälligen Wölfen“ gehören Tiere, die Nutztiere reißen. Wir haben in Baden-Württemberg deshalb eine weitgehende und effektive Herdenschutzförderung und -Beratung, im Vergleich aller Bundesländer sind wir sehr gut aufgestellt. Ich nehme die Sorgen der Bevölkerung, der Landwirtinnen und Landwirte sehr ernst. Bisher zeichnet sich keine Sesshaftigkeit des in Trochtelfingen nachgewiesenen Wolfes ab. Es liegt aber sehr nahe, dass der in Burladingen gesichtete Wolf der gleiche ist. Sollte sich eine Sesshaftigkeit abzeichnen, werde ich mich sehr dafür einsetzen, dass wir ins Wolfspräventionsgebiet aufgenommen werden, damit die Kosten für Präventionsmaßnahmen erstattet werden. Erstattung im Falle eines Wolfsübergriffs auf Nutztiere gibt es aber auf jeden Fall, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem Präventionsgebiet. Das sind Ausgleichszahlung für gerissene oder verendete Nutztiere (auch Gebrauchshunde), Tierkörperbeseitigung, Tierarztkosten, Kosten für Medikamente für verletzte Tiere und der Arbeitsaufwand für die Suche, das Einfangen oder die Bergung versprengter Tiere.“, betont Cindy Holmberg MdL, Grüne Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Hechingen-Münsingen und Sprecherin für Ländlichen Raum.