„Das Verkehrsministerium macht den Weg frei, unter anderem für die Sanierung der Zwiefalter Steige im Landkreis Reutlingen“, so Cindy Holmberg, stellv. Fraktionsvorsitzende der grünen Landtagfraktion aus dem Wahlkreis Hechingen-Münsingen

In den Erhalt des Straßennetzes und die Sanierung von Brücken im Südwesten sollen 2024 mehr als 380 Millionen Euro investiert werden. Davon profitieren die Landkreise Reutlingen und Zollernalb. Neben Erhaltungsmaßnahmen der L250 in Hülben und der K6772 in Münsingen-Bremelau, werden Böschensicherungen der Grabenstetter Steige und der Gönninger Steige finanziert. Im Zollernalbkreis wird unter anderem ein Hochenergiezaun an der Meßstetter Steige ermöglicht.

„Die grün-geführte Landesregierung investiert seit Jahren massiv in den Bestand von Straßen und Brücken. Unser Schwerpunkt liegt klar auf Sanierung und Erhalt vor Aus- und Neubau von Straßen. Diese Linie wollen wir beibehalten“, betont die Grüne Abgeordnete Cindy Holmberg. „Sanierung von Straßeninfrastruktur ist ein Gebot der Vernunft. Es ist klüger, Schäden so früh wie möglich zu beseitigen, als das Problem auf die lange Bank zu schieben. Für die Straßen und Brücken im Land heißt das: Wenn wir heute zügig sanieren, müssen wir später kein Steuergeld in eine vielfach kostspieligere grundhafte Sanierung oder Ersatzbrücken stecken“, sagt Holmberg, Sprecherin für Bauen und Wohnen der grünen Landtagsfraktion.

Im Sanierungsprogramm 2024 werden landesweit insgesamt mehr als 300 neue Maßnahmen umgesetzt: Für den Erhalt von Bundesstraßen stehen voraussichtlich 221 Millionen Euro zur Verfügung, für Landesstraßen rund 165 Millionen Euro. Zum Programm gehören vor allem Fahrbahn-Erneuerungen sowie die Ertüchtigung von Brücken.

Weitere Infos zur Straßensanierung in Baden-Württemberg gibt es auf der Website des VM: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/strasse/planung-bau-erhalt-und-sanierung/erhaltung

Sanierungsprogramm 2024

Der Bund stellt in diesem Jahr voraussichtlich rund 221 Millionen Euro für die Erhaltung des Bundesstraßennetzes Baden-Württemberg zur Verfügung. Das Land investiert im Jahr 2024 voraussichtlich rund 165 Millionen Euro zur Erhaltung des Landesstraßennetzes Baden-Württemberg. Auf dieser Grundlage umfasst das Sanierungsprogramm 2024 landesweit mehr als 160 Erhaltungsmaßnahmen (FDE-Maßnahmen), bei denen vor allem die Erneuerung der Fahrbahndecke im Vordergrund steht. In diesem Jahr ist an Bundesstraßen die Sanierung von knapp 170 Kilometer Fahrbahnen sowie an Landesstraßen die Sanierung von mehr als 250 Kilometer Fahrbahnen vorgesehen.

Darüber hinaus sind im Sanierungsprogramm 2024 auch wieder mehr als 150 Bauwerkssanierungen enthalten. Im Detail sind das rund 100 Brücken sowie weitere Bauwerkssanierungen an Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwänden.

Rückblick Sanierungsprogramm 2023

In Baden-Württemberg wurden in die Erhaltung des Bundesstraßennetzes im Jahr 2023 insgesamt rund 226 Millionen investiert. Es wurden insgesamt rund 233 Kilometer Fahrbahnen und mehr als 100 Bauwerke an Bundesstraßen saniert. In die Erhaltung des Landesstraßennetzes flossen rund 184 Millionen Euro. Mit diesen Investitionen wurden rund 300 Kilometer Fahrbahnen und mehr als 50 Bauwerke saniert.

Brückenerhaltung

Brücken stellen die Achillesferse der Straßeninfrastruktur dar und bekommen die in den letzten Jahrzehnten gestiegenen Verkehrslasten in besonderem Maße zu spüren. Ein Großteil der vorhandenen Bundes- und Landesstraßenbrücken in Baden-Württemberg weist ein durchschnittliches Bauwerksalter von rund 50 Jahren auf. Sozusagen im Nachgang zum Hochlauf an Brückenneubauten vor rund einem halben Jahrhundert befindet sich der Brückenbestand aktuell mit Blick auf die Substanz und die Tragfähigkeit in erheblichem Umfang in einem instandsetzungs- bzw. ertüchtigungswürdigen Zustand. Zur Beurteilung des Zustandes werden die Brücken regelmäßig vorschriftsgerecht von Fachleuten geprüft und für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit etwaig notwendige Maßnahmen veranlasst.

Straßenerhaltung – großes Aufgabenspektrum

Erhaltungsmaßnahmen werden im Bundes- und Landesstraßennetz insbesondere an bestehenden schadhaften bzw. mindertragfähigen Brücken, Fahrbahnen, Radwegen, Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Hang- und Felssicherungen durchgeführt. Der Neubau von Hang- und Felssicherungen, die bauliche und betriebstechnische Nachrüstung an Tunneln sowie der Neubau von Amphibien- bzw. Kleintierschutzanlagen stellen weitere Erhaltungsaufgaben der Straßenbauverwaltung des Landes dar.

Vorzeitige Erhaltungsmaßnahmen – Folgen des Klimawandels

Infolge des Klimawandels werden Erhaltungsmaßnahmen vermehrt vorzeitig erforderlich. Der Klimawandel führt zu immer häufiger werdenden Frost-Tau-Wechseln. Somit tritt am Tag Feuchtigkeit in das Gestein von straßenbegleitenden Hängen bzw. Böschungen ein, die Feuchtigkeit gefriert in der Nacht, die damit einhergehende Volumenvergrößerung führt zur Auflockerung des Gesteins und in der Folge zunehmend zu Hangrutschungen und Felsstürzen, welche zu Schäden an den Straßen führen. Bereits aktuell sind im Landesstraßennetz eine Vielzahl an Hang- und Felssicherungsmaßnahmen erforderlich.