„Der Ausbau der kommunalen Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur geht voran. Baden-Württemberg gilt nicht umsonst als Vorbild bei der Rad- und Fußverkehrsförderung“, freut sich die Grüne Landtagsabgeordnete Cindy Holmberg. Der Raum Hechingen-Münsingen profitiere auch in diesem Jahr vom heute vorgestellten Förderprogramm des Landes. Der Radweg an der K6706 Wittlingen - Hengen fanden sich schon im Bauprogramm. Neu ins Programm hinzugekommen sind in diesem Jahr der Radweg an der K7108 und der K7109 in Hechingen.
„Mit dem Neu- und Ausbau dieser Radwege verbessert sich die Infrastruktur im Raum Hechingen deutlich und wird sicherer“, betont MdL Holmberg. „Radfahren und zu Fuß gehen ist Klimaschutz. Klar ist: Wenn wir wollen, dass die Menschen mehr selbst aktiv mobil sind, brauchen wir ein möglichst lückenloses Netz gut ausgebauter Wege. Unser Ziel ist es, dass auch der Weg zum Arbeitsplatz immer mehr mit dem Rad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Denn aktiv mobiles Pendeln ist gesund.“
Der Landtagsabgeordnete Manuel Hailfinger (CDU) betont: „Mit dem Ausbau und der Verbesserung der Radrouten, die eine zentrale Rolle in der Mobilität der Zukunft spielen, wird einerseits die Verkehrsinfrastruktur der Kommunen verbessert und andererseits der weiter zunehmenden Bedeutung des touristischen bzw. Sportradverkehrs Rechnung getragen. Noch vorhandene Lücken müssen weiter mit Priorität geschlossen werden. Auch für Fußgänger ist eine sichere und zuverlässige Infrastruktur unerlässlich. Es ist daher erfreulich, dass z.B. die beiden Fußgängerüberwege in Dettingen (Schnekchofengasse und Hülbener Straße) bereits aufgenommen wurden. Damit schaffen wir mehr Verkehrssicherheit für alle.“
Im Rahmen des Landesgemeindefinanzierungskonzepts – kurz LGVFG - fördert das Land laut MdL Holmberg die kommunale Rad- und Verkehrsinfrastruktur. Das Landesprogramm zur Förderung von kommunaler Radverkehrsinfrastruktur für die Jahre 2025 bis 2029 umfasst mehr als 1.000 Maßnahmen und löst mit einer Landesförderung von 400 Millionen Euro Investitionen mit einem Wert von mehr als einer Milliarde Euro.