Landkreis Reutlingen – Die grün-geführte Landesregierung setzt auch 2025 auf nachhaltige Mobilität und fördert die Anschaffung neuer Linien- und Bürgerbusse. Auch die Landkreise Reutlingen und der Zollernalbkreis profitieren erheblich von dieser Förderung: Im Landkreis Reutlingen werden vier Busse mit insgesamt 773.000 Euro gefördert. Davon ein Bürgerbus mit 8.000 Euro. Im Zollernalbkreis werden drei Busse mit 120.000 Euro vom Land gefördert. Das gab das Ministerium für Verkehr am Freitag in Stuttgart bekannt.
Insgesamt stellt das Land im Haushaltsjahr 2025 rund 36 Millionen Euro für die Busförderung bereit. Der Schwerpunkt liegt auf Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben.
„Die Transformation des öffentlichen Nahverkehrs zu mehr Klimafreundlichkeit nimmt weiter Fahrt auf. Mit diesen Mitteln erleichtern wir die Anschaffung emissionsfreier Busse und ermöglichen so eine nachhaltige Mobilität für alle“, sagt Cindy Holmberg, Grüne Landtagsabgeordnete im Wahlkreis Hechingen-Münsingen.
Holmberg ergänzt: „Moderne Busse mit klimaschonenden Antrieben verbessern nicht nur die Luftqualität, sondern reduzieren Lärm und machen den ÖPNV zukunftssicher. Diese Investition ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen Verkehrspolitik.“
Der Fokus der Fördermittel liegt auf emissionsfreien Fahrzeugen. In ländlichen Regionen können alle beantragten emissionsfreien Busse unterstützt werden. Zusätzlich werden herkömmliche Dieselbusse nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gefördert, beispielsweise wenn sie ältere, schadstoffintensive Fahrzeuge ersetzen oder das Angebot erweitern.
Mit dem Förderprogramm unterstützt die Landesregierung zudem die Umsetzung der EU-Richtlinien zur Anschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge. „Wir setzen hier bewusst ein Zeichen und bringen den ÖPNV mit modernen Antrieben voran“, betont MdL Holmberg.
Weitere Infos zum Busförderprogramm 2025:
- Im Bereich der Kategorie 1 (emissionsfreie Busse) werden, soweit rechtlich möglich, alle Förderanträge bewilligt.
- Im Bereich der Kategorie 2: Keine Anträge.
- Im Bereich der Kategorie 3 (Dieselbusse- Kapazitätserweiterung) wird je ein Fahrzeug pro Antragsteller für den Ländlichen Raum bewilligt, wobei jeweils das größte Fahrzeug bewilligt wird.
- Im Bereich der Kategorie 4 (Dieselbusse-Ersatzbeschaffung) wird je ein Fahrzeug pro Antragsteller für den Ländlichen Raum bewilligt.
- Für beantragte Zusatz- bzw. Sonderausstattungen gilt: gefördert werden alle Förderanträge für den Ländlichen Raum.
- Im Bereich der Bürgerbusse werden alle Förderanträge (aus Kategorie 4) bewilligt